Eisenbahnlärm
Gemäss einer Schätzung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) sind in der Schweiz täglich etwa 70'000 Personen übermässigem Eisenbahnlärm ausgesetzt, hauptächlich aufgrund der nächtlich verkehrenden Güterzüge.
Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) sind seit 1987 in Kraft:
- Schulgebäude an Bahngeleisen
- sie verlangen, wie für die Strassen, von den Eigentümern der Bahnanlagen die Sanierung der Linien, welche übermässigen Lärm verursachen,
- sie definieren auch die Grenzwerte für neue Bauprojekte welche in der Nähe von Bahngeleisen zu stehen kommen.
Das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen ist seit dem 1. Oktober 2000 in Kraft.PPLUS bietet folgende Dienstleistungen an:
- Messung und Berechnung der Lärmbeurteilungspegel von Eisenbahnlärm,
- Modellierung der Lärmausbreitung,
- Dimensionierung von Lärmschutzmassnahmen und Erstellen der Unterhaltsdossiers,
- Kostenabschätzung,
- Ausführungsprojekte, Ausschreibungen, Leitung der Arbeiten,
- akustische Isolation von Gebäuden (Wechsel von Fenstern): Planung und Bauleitung.