Noise from shooting ranges
In der Schweiz stammt der Schiesslärm hauptsächlich von militärischen Waffen- und Übungsplätzen und beeinträchtigt ungefähr 20'000 Personen.
Auch die zivilen Schiessanlagen verursachen Lärm jedoch haben die Anzahl betroffenen Personen stark abgenommen aufgrund von Lärmsanierungen vor 2002. Trotz diesen Anstrengungen existieren immer noch vereinzelte zivile Schiessanlagen welche saniert werden müssen.
Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) sind seit 1987 in Kraft:
- Anhang 7 der LSV legt die Belastungsgrenzwerte für die zivilen Schiessanlagen fest, diese müssen bis 2016 saniert werden,
- Seit August 2010 regelt Anhang 9 der LSV die Belastungsgrenzwerte für die Militärschiessplätze, diese müssen bis 2025 saniert werden.
Lärmschutzmassnahmen gegen Schiesslärm können sein: Die Fusion oder die Schliessung von Schiessständen, zeitliche Einschränkungen bei der Nutzung, eine akustische Isolation des Schiessstandes oder das Errichten von Erdwällen oder Lärmschutzwänden.
PPLUS bietet folgende Dienstleistungen:
- Messung und Berechnung von Beurteilungspegeln von Schiesslärm,
- Ausarbeitung von Sanierungsprojekten (gemäss LSV),
- Vorschlag und Dimensionierung von Lärmschutzmassnahmen,
- Baubegleitung bei der Erstellung von Schutzelementen.