Noise from shooting ranges


In der Schweiz stammt der Schiesslärm hauptsächlich von militärischen Waffen- und Übungsplätzen und beeinträchtigt ungefähr 20'000 Personen.

Auch die zivilen Schiessanlagen verursachen Lärm jedoch haben die Anzahl betroffenen Personen stark abgenommen aufgrund von Lärmsanierungen vor 2002. Trotz diesen An­strengungen existieren immer noch vereinzelte zivile Schiessanlagen welche saniert wer­den müssen.

Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) sind seit 1987 in Kraft:

  • Anhang 7 der LSV legt die Belastungsgrenzwerte für die zivilen Schiessanlagen fest, diese müssen bis 2016 saniert werden,

  • Seit August 2010 regelt Anhang 9 der LSV die Belastungsgrenzwerte für die Mili­tärschiessplätze, diese müssen bis 2025 saniert werden.

Lärmschutzmassnahmen gegen Schiesslärm können sein: Die Fusion oder die Schliessung von Schiessständen, zeitliche Einschränkungen bei der Nutzung, eine akustische Isola­tion des Schiessstandes oder das Errichten von Erdwällen oder Lärmschutzwänden.


PPLUS bietet folgende Dienstleistungen:
  • Messung und Berechnung von Beurteilungspegeln von Schiesslärm,
  • Ausarbeitung von Sanierungsprojekten (gemäss LSV),
  • Vorschlag und Dimensionierung von Lärmschutzmassnahmen,
  • Baubegleitung bei der Erstellung von Schutzelementen.


Certificat ISO 9001

PPLUS Sàrl a été recertifié le 08.03.2024
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Certificat ISO 9001:2015 PPLUS Sàrl
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