Fluglärm
Ein Grossteil des Fluglärmes in der Schweiz stammt von den beiden grossen Landesflughäfen in Genf und Zürich. Zusätzlich sind auch die umliegenden Gebiete der Militärflughäfen (Payerne, Sion, Emmen und Meiringen) sowie die Flugschneisen der grösseren Regionalflugplätze (Sion, Lugano und Belp) von Fluglärm betroffen.
- Fluglärm
In der Schweiz sind während des Tages 65'000 Personen von übermässigem Fluglärm betroffen, während der Nacht sind es sogar 95'000.
Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) sind seit 1987 in Kraft:
- Anhang 5 der LSV legt die Belastungsgrenzwerte für zivile Flugplätzze fest,
- Anhang 9 der LSV legt die Belastungsgrenzwerte für militärische Flugplätze fest.
- Nachtflugverbot,
- Planung der Entwicklung von Flughäfen,
- Förderung von leiseren Techniken durch lärmabhängeige Taxen,
- Emissionsgrenzwerte für Flugzeuge,
- Mindestflughöhen in der Nähe von Ortschaften,
- Pilotenlehrgänge für lärmarmes Fliegen.
PPLUS bietet folgende Dienstleistungen an:
- Messungen und Berechnungen von Beurteilungspegeln von Fluglärm,
- Erarbeiten von Fluglärmkatastern.