Fluglärm


Ein Grossteil des Fluglärmes in der Schweiz stammt von den beiden grossen Landes­flughäfen in Genf und Zürich. Zusätzlich sind auch die umliegenden Gebiete der Militär­flughäfen (Payerne, Sion, Emmen und Meiringen) sowie die Flugschneisen der grösseren Regionalflugplätze (Sion, Lugano und Belp) von Fluglärm betroffen.

Fluglärm
Fluglärm
Zusätzlich zu den oben genannte Flugplätzen gibt es 7 weitere Regionalflugplätze, 44 Flugfelder und 28 Heliports.

In der Schweiz sind während des Tages 65'000 Per­sonen von übermässigem Fluglärm betroffen, während der Nacht sind es sogar 95'000.

Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärm­schutzverordnung (LSV) sind seit 1987 in Kraft:

  • Anhang 5 der LSV legt die Belastungsgrenz­werte für zivile Flugplätzze fest,
  • Anhang 9 der LSV legt die Belastungsgrenz­werte für militärische Flugplätze fest.
Da es nicht möglich ist, den Fluglärm auf seinem Ausbreitungsweg zu bekämpfen, muss er an seiner Quelle eingedämmt werden. Hierzu existieren verschiedene Möglichkeiten:
  • Nachtflugverbot,
  • Planung der Entwicklung von Flughäfen,
  • Förderung von leiseren Techniken durch lärmabhängeige Taxen,
  • Emissionsgrenzwerte für Flugzeuge,
  • Mindestflughöhen in der Nähe von Ortschaften,
  • Pilotenlehrgänge für lärmarmes Fliegen.


PPLUS bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Messungen und Berechnungen von Beurteilungspegeln von Fluglärm,
  • Erarbeiten von Fluglärmkatastern.


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Certificat ISO 9001:2015 PPLUS Sàrl
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