Akustische Planung
Seit den 70er Jahren und der Zunahme von Mehrfamilienhäusern wurde der Lärmschutz in Gebäuden immer wichtiger, um den Wohnkomfort auch weiterhin gewährleisten zu können.
- Kantonale Einrichtung CMN/HEG
Diese Norm legt die Grenzwerte zum Schutz vor folgenden Lärmarten fest:
- Luftschall von aussen,
- Luftschall innerhalb von Gebäuden,
- Trittschall,
- Lärm haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen in Gebäuden,
PPLUS bietet folgende Dienstleistungen an:
- Analyse der Lärmbelastung- und Empfindlichkeitsstufe von Lokalen,
- Festlegung der zu respektierenden Grenzwerte,
- Festlegung der Anforderungen im Gespräch mit den Kunden,
- ganzheitliche Studien von Gebäuden gemäss ihrer Nutzungsart,
- detaillierte technische Untersuchungen,
- Überwachung von Bauarbeiten,
- akustische Messungen nach Bauabschluss.